Allgemeine Geschäftsbedingungen
der SD Online Mentoring GmbH
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) gelten für alle Geschäfts- und Vertragsbeziehungen zwischen der SD Online Mentoring GmbH (im Folgenden „SOZIALDYNAMIK“), Ulmenstraße 110, A-1140 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien unter FN 546366 f, und ihren Kunden und Klienten bzw. Coachees (im Folgenden „Auftraggeber“), unabhängig vom verwendeten Kommunikationsmedium.
1.2. Verbrauchergeschäft im Sinne dieser AGB ist ein Rechtsgeschäft mit einem Kunden, für den das Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört (§ 1 Konsumentenschutzgesetz, im Folgenden kurz „KSchG“).
1.3. SOZIALDYNAMIK akzeptiert auch Unternehmer als Vertragspartner, wenn diese als Endkunden auftreten. Es ist keinem Auftraggeber gestattet, Dienstleistungen von SOZIALDYNAMIK in welcher Form auch immer an Dritte weiterzuveräußern oder in anderer Form kommerziell darüber zu verfügen.
1.4. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich auf diese AGB Bezug genommen wird, wobei die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB, wie sie unter Link abrufbar ist, maßgeblich ist.
1.5. Eigene Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht in das Vertragsverhältnis einbezogen, es sei denn, diese werden von SOZIALDYNAMIK ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.6. Die Vertragssprache ist deutsch.
2. Vertragsabschluss
2.1. Jeder zwischen SOZIALDYNAMIK und dem Auftraggeber abgeschlossene Vertrag kommt durch ein Anbot des Auftraggebers und dessen Annahme durch SOZIALDYNAMIK zustande. Der Kunde kann sich dabei schriftlich, telefonisch oder elektronisch an SOZIALDYNAMIK richten.
2.2. Die Annahme des Anbots des Auftraggebers durch SOZIALDYNAMIK erfolgt durch:
(a) Erfüllung (Leistungserbringung) oder
(b) Versendung der bestellten Ware oder
(c) eine ausdrückliche Annahmeerklärung, wobei automationsunterstützte Annahmeerklärungen durch SOZIALDYNAMIK keiner Unterschrift bedürfen.
2.3. Die Präsentation oder Bewerbung von Dienstleistungen und Waren durch SOZIALDYNAMIK, etwa auf Websites, in Broschüren oder innerhalb von Werbeanzeigen (z.B. in sozialen Medien), stellt kein bindendes Anbot zum Abschluss eines Vertrags mit SOZIALDYNAMIK dar. Anbote von SOZIALDYNAMIK an Unternehmer sind überdies nur verbindlich, wenn sie schriftlich errichtet, ausdrücklich als solche bezeichnet und firmenmäßig gezeichnet sind.
2.4. SOZIALDYNAMIK ist berechtigt, u.U. sogar verpflichtet, den vom Auftraggeber gewünschten Vertragsabschluss abzulehnen. Dies betrifft insbesondere folgende (beispielhaft angeführten) Umstände:
(a) technische Gründe (wenn die vom Auftraggeber gewünschte Leistung für SOZIALDYNAMIK nicht realisierbar ist);
(b) wirtschaftliche Gründe (etwa bei mangelnder Bonität des Auftraggebers);
(c) rechtliche Gründe, z.B.
(i) mangelnde Geschäftsfähigkeit des Auftraggebers,
(ii) Vorliegen einer Krankheit des Auftraggebers,
(iii) wenn zu erwarten ist, dass überhaupt Beratung oder Betreuung durch SOZIALDYNAMIK nicht geeignet sind, dem Auftraggeber eine Hilfestellung zu geben oder
(iv) wenn ein für die Leistungserbringung notwendiges Vertrauensverhältnis zum Auftraggeber aus welchen Gründen immer nicht besteht;
(d) betriebliche Gründe (etwa mangels Verfügbarkeit) oder
(e) wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Auftraggeber Leistungen von SOZIALDYNAMIK missbräuchlich verwenden würde.
2.5. Über eine allfällige begründete Ablehnung wird SOZIALDYNAMIK den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist informieren und eine gegebenenfalls bereits erhaltene Gegenleistung zurückerstatten.
3. Vertragsgegenstand
3.1. Vertragsgegenstand ist die Erbringung der jeweiligen Dienstleistung durch SOZIALDYNAMIK (insbesondere Seminare, Trainings, Workshops, Moderation, Beratung, Coachings und Projektarbeit) und/oder das jeweilige Kauf- oder sonstige Rechtsgeschäft.
3.2. Umfang, Form, Thematik und ein allfälliges Ziel der konkreten Leistungserbringung durch SOZIALDYNAMIK wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
3.3. SOZIALDYNAMIK ist berechtigt, zur Vertragserfüllung und -abwicklung Erfüllungsgehilfen und/oder Subunternehmer zu beauftragen. SOZIALDYNAMIK kann also ihr obliegende Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch SOZIALDYNAMIK selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
3.4. Leistungen von SOZIALDYNAMIK sind im Zweifel Dienstleistungen. Bei Beratungs- oder sonstigen Dienstleistungen schuldet SOZIALDYNAMIK keinen bestimmten Erfolg, soweit SOZIALDYNAMIK einen solchen nicht ausdrücklich und konkret zugesagt hat. Ist der Auftraggeber Unternehmer, schuldet SOZIALDYNAMIK einen Erfolg nur dann, wenn dazu eine ausdrückliche schriftliche Ergebnisvereinbarung getroffen wurde.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
4.1. Nimmt der Auftraggeber individuelle Beratung und Coaching von SOZIALDYNAMIK in Anspruch, wird er SOZIALDYNAMIK auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen und Coachings umfassend informieren.
4.2. Dienstleistungen von SOZIALDYNAMIK, insbesondere individuelle Beratung und Coaching, erfordern die aktive Mitarbeit des Auftraggebers, welchem SOZIALDYNAMIK zur Seite steht. Wenngleich die Wahl der Methode wie auch deren Abänderung der Entscheidung von SOZIALDYNAMIK unterliegt, sorgt der Auftraggeber in jedem Fall dafür, dass SOZIALDYNAMIK auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages oder Coachings notwendigen Informationen und Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und SOZIALDYNAMIK von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages oder Coachings von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von SOZIALDYNAMIK bekannt werden.
4.3. Von besonderer Bedeutung im Sinne des vorangehenden Punktes 4.2. sind das Vorliegen oder der Eintritt einer Krankheit des Auftraggebers oder das Eintreten von Umständen, aufgrund derer zu erwarten ist, dass überhaupt Beratung oder Betreuung durch SOZIALDYNAMIK nicht geeignet sind, dem Auftraggeber eine Hilfestellung zu geben. Hierüber wird der Auftraggeber SOZIALDYNAMIK daher umgehend und unaufgefordert informieren
4.4. Unterlässt der Auftraggeber die Bekanntgabe von Anschriftänderungen, gelten für ihn bestimmte schriftliche Mitteilungen als rechtswirksam zugegangen, wenn sie an die vom Auftraggeber zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurden.
5. Verwendung von Benutzerdaten
5.1. Benutzerdaten sind alle den Auftraggeber identifizierenden Daten, die er zur Inanspruchnahme bestimmter Services von SOZIALDYNAMIK verwenden muss (z.B. Benutzerkennung, Passwort, Log-In etc.).
5.2. Um die missbräuchliche Verwendung von Benutzerdaten zu unterbinden, verpflichtet sich der Auftraggeber insbesondere,
(a) seine Benutzerdaten sorgsam aufzubewahren, sie geheim zu halten und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben oder diesen sonst zugänglich zu machen und
(b) SOZIALDYNAMIK von jedem Verdacht auf Missbrauch seiner Benutzerdaten unverzüglich zu verständigen.
6. Honorar, Entgelte und Zahlungsbedingungen
6.1. SOZIALDYNAMIK erhält ein Honorar bzw. Entgelt gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und SOZIALDYNAMIK. Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist die Vergütung der Leistungen von SOZIALDYNAMIK grundsätzlich bei Vertragsabschluss des Vertrags in voller Höhe fällig
6.2. SOZIALDYNAMIK ist jedenfalls berechtigt, Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen, welches mangels anderer Vereinbarung jeweils mit Rechnungslegung durch SOZIALDYNAMIK fällig ist.
6.3. Ist der Auftraggeber Verbraucher, sind anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. gemäß der dazu ausdrücklich getroffenen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und SOZIALDYNAMIK zu ersetzen. Ist der Auftraggeber Unternehmer, sind diese Posten jedenfalls gegen Rechnungslegung von SOZIALDYNAMIK vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
6.4. Ist der Auftraggeber Unternehmer und unterbleibt die Leistungserbringung aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch SOZIALDYNAMIK, so behält SOZIALDYNAMIK den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für die gesamte Leistung zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die SOZIALDYNAMIK bis zum Tag der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
6.5. Erfolgt die Absage eines Termins für ein Einzelcoaching weniger als einen Werktag vor dem Termin, so ist das für diese Coaching-Einheit vereinbarte Honorar vom Auftraggeber unabhängig davon zu bezahlen, ob er Unternehmer oder Verbraucher ist.
6.6. Im Falle der Nichtzahlung fälliger Abrechnungen ist SOZIALDYNAMIK von der Verpflichtung befreit, (weitere) Leistungen zu erbringen. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
7. Zahlung und Rechnungslegung
7.1. Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers auf
(a) das von SOZIALDYNAMIK bekanntgegeben Konto,
(b) durch Erteilung einer SEPA-Einzugsermächtigung oder
(c) mit Kreditkarte.
7.2. SOZIALDYNAMIK ist berechtigt, Unternehmern Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch SOZIALDYNAMIK ausdrücklich einverstanden.
8. Zahlungsverzug
8.1. Im Fall des Zahlungsverzuges schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt davon unberührt.
8.2. Solange der Kunde mit einer Zahlung, auch aus anderen mit SOZIALDYNAMIK abgeschlossenen Rechtsgeschäften, in Verzug ist, ruht die Leistungsverpflichtung von SOZIALDYNAMIK (Punkt 6.6.).
8.3. SOZIALDYNAMIK behält sich vor, bereits nach der ersten erfolglosen Mahnung die Forderungsverfolgung an ein Inkassoinstitut bzw. einen Rechtsanwalt zu übergeben. Der Auftraggeber hat SOZIALDYNAMIK dann alle zur zweckentsprechenden und notwendigen Anspruchsverfolgung anfallenden Kosten und Aufwendungen zu ersetzen.
9. Aufrechnungsverbot
9.1. Gegen Ansprüche von SOZIALDYNAMIK können Unternehmer nur mit gerichtlich festgestellten oder durch SOZIALDYNAMIK schriftlich ausdrücklich anerkannten Gegenforderungen aufrechnen.
9.2. Verbraucher können gegen Ansprüche von SOZIALDYNAMIK – ausgenommen bei Zahlungsunfähigkeit von SOZIALDYNAMIK – nur mit Ansprüchen, die im rechtlichen Zusammenhang mit ihrer Verbindlichkeit gegenüber SOZIALDYNAMIK stehen, sowie mit gerichtlich festgestellten oder von SOZIALDYNAMIK anerkannten Ansprüchen aufrechnen.
10. Schutz des geistigen Eigentums
10.1. Die Urheberrechte an den von SOZIALDYNAMIK, deren Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbesondere Bildern, Videos, Webinaren, Datenbanken, Anboten, Berichten, Analysen, sonstigen Texten, Plänen, Programmen, Leistungsbeschreibungen, Entwürfen, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträgern etc.) verbleiben bei SOZIALDYNAMIK. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von SOZIALDYNAMIK zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von SOZIALDYNAMIK – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
10.2. Der Verstoß des Auftraggebers gegen die Bestimmungen des vorangehenden Punktes 10.1. dieser AGB berechtigt SOZIALDYNAMIK zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
11. Gewährleistung
11.1. Allfällige Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11.2. Gegenüber Unternehmern ist SOZIALDYNAMIK nur zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Mangel binnen angemessener Frist (§ 377 Abs 1 UGB) nach Übergabe schriftlich gerügt wurde. Darüber hinaus haben Unternehmer zu jedem Zeitpunkt den Beweis zu erbringen, dass die Mangelhaftigkeit der erbrachten Leistung bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag.
12. Haftung
12.1. SOZIALDYNAMIK haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, ausgenommen bei Personenschäden, ausgeschlossen.
12.2. Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder bloße Vermögensschäden haftet SOZIALDYNAMIK gegenüber Unternehmern nicht.
12.3. SOZIALDYNAMIK haftet nicht für Schäden, die auf
(a) höhere Gewalt (z.B. Feuer- und Wasserschäden, direkter oder indirekter Blitzschlag),
(b) Handlungen SOZIALDYNAMIK nicht zurechenbarer Dritter,
(c) SOZIALDYNAMIK nicht zurechenbaren Netzausfall,
(d) unvermeidbare Betriebsunterbrechungen, die zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten notwendig sind oder auf unvermeidbare und nicht von SOZIALDYNAMIK zu vertretende Ereignisse zurückzuführen sind.
12.4. Sofern SOZIALDYNAMIK die Leistungen gegenüber Unternehmern unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt SOZIALDYNAMIK diese Ansprüche an den Auftraggeber (Unternehmer) ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
12.5. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben Verbrauchern gegenüber jedenfalls unberührt.
13. Einhaltung von Rechtsvorschriften
13.1. Für den Inhalt der vom Auftraggeber bereitgestellten, verbreiteten, übermittelten oder zugänglich gemachten Daten, Nachrichten oder Informationen, ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.
13.2. Zum Inhalt bereitgestellter, verbreiteter, übermittelter oder zugänglich gemachter Daten, Nachrichten oder Informationen sowie hinsichtlich der Verbreitung von Nachrichten bestehen Beschränkungen durch Rechtsvorschriften, zu deren Einhaltung sich der Auftraggeber verpflichtet. Verletzt der Auftraggeber bei Nutzung von Diensten von SOZIALDYNAMIK Rechtsvorschriften, hält er SOZIALDYNAMIK in diesem Zusammenhang schad- und klaglos.
14. Verschwiegenheitspflicht
14.1. SOZIALDYNAMIK und die zur Vertragserfüllung und -abwicklung eingesetzten Personen (Punkt 3.3.), welchen diese Verschwiegenheitspflicht überbunden wurde, sind zur Verschwiegenheit über die ihnen anvertrauten Angelegenheiten des Auftraggebers verpflichtet.
14.2. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, wenn und insoweit der Auftraggeber SOZIALDYNAMIK ausdrücklich schriftlich von dieser Pflicht entbindet, oder SOZIALDYNAMIK aufgrund gerichtlicher oder gesetzlicher Anordnung zur Auskunftserteilung verpflichtet ist.
15. Dauer des Vertrages
15.1. Die Vertragsdauer ergibt sich aus der Vereinbarung zwischen SOZIALDYNAMIK und dem Auftraggeber.
15.2. Bei Projekten endet der Vertrag grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
15.3. Der Vertrag kann ungeachtet der vorangehenden Punkte 15.1. und 15.2. jederzeit aus wichtigem Grund von jeder Seite durch außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden.
16. Besondere Rücktrittsbestimmungen für Verbraucher
16.1. Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist, sind auf Verträge, die im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb der Geschäftsräume von SOZIALDYNAMIK geschlossen wurden (Fern- oder Auswärtsgeschäfte, § 1 Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz [„FAGG“]) oder im Wege von Haustürgeschäften (§ 3 KSchG) abgeschlossen wurden, die entsprechenden Bestimmungen des FAGG bzw. KSchG anzuwenden.
16.2. Der Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen von SOZIALDYNAMIK geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Rücktrittsmöglichkeit besteht jedoch nicht
(a) bei Dienstleistungen, wenn SOZIALDYNAMIK – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit deren Ausführung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wird.
(b) Bei Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn SOZIALDYNAMIK – mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung nach § 5 Abs 2 FAGG (bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen: Ausfertigung des unterzeichneten Vertragsdokuments oder Bestätigung des geschlossenen Vertrags auf Papier oder, sofern der Verbraucher dem zustimmt, auf einem anderen dauerhaften Datenträger, wobei auch eine Bestätigung der Zustimmung und Kenntnisnahme des Verbrauchers enthalten sein muss) oder § 7 Abs 3 FAGG (bei Fernabsatzverträgen: Bestätigung des geschlossenen Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger, sofern SOZIALDYNAMIK diese Informationen dem Verbraucher nicht schon vor Vertragsabschluss auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt hat; wobei auch eine Bestätigung der Zustimmung und Kenntnisnahme des Verbrauchers nach § 18 Abs 1 Z 11 enthalten sein muss) – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Lieferung begonnen hat.
16.3. Die Rücktrittsfrist beginnt
(a) bei Dienstleistungsverträgen und Verträgen über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten mit dem Tag des Vertragsabschlusses;
(b) bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb von Waren gerichteten Verträgen
(i) mit dem Tag, an dem Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt,
(ii) wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt,
(iii) bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt,
(iv) bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuerst gelieferten Ware erlangt.
16.4. Die Erklärung des Rücktritts von einem Fern- oder Auswärtsgeschäft ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Verbraucher kann dafür das Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang I Teil B FAGG verwenden. Dieses Formular ist auch auf der Website von SOZIALDYNAMIK unter [Link] abrufbar.
16.5. Tritt der Verbraucher von einem Fern- oder Auswärtsgeschäft zurück, wird SOZIALDYNAMIK alle vom Verbraucher geleisteten Zahlungen, gegebenenfalls einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung erstatten. SOZIALDYNAMIK wird für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel verwenden, dessen sich der Verbraucher für die Abwicklung seiner Zahlung bedient hat; die Verwendung eines anderen Zahlungsmittels ist aber dann zulässig, wenn SOZIALDYNAMIK dies mit dem Verbraucher ausdrücklich vereinbart hat und dem Verbraucher dadurch keine Kosten anfallen.
16.6. Hat sich der Verbraucher ausdrücklich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung der ihm dadurch entstandenen Mehrkosten.
16.7. Bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen kann SOZIALDYNAMIK die Rückzahlung verweigern, bis SOZIALDYNAMIK entweder die Ware wieder zurückerhalten oder der Verbraucher SOZIALDYNAMIK einen Nachweis über die Rücksendung der Ware erbracht hat; dies gilt nicht, wenn SOZIALDYNAMIK angeboten hat, die Ware selbst abzuholen.
16.8. Tritt der Verbraucher von einem im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb der Geschäftsräume von SOZIALDYNAMIK geschlossenen Kaufvertrag oder einem sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Vertrag zurück, so hat er die empfangene Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung, an SOZIALDYNAMIK zurückzustellen; dies gilt nicht, wenn SOZIALDYNAMIK angeboten hat, die Ware selbst abzuholen. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware sind vom Verbraucher zu tragen. Die Rückstellungsfrist ist gewahrt, wenn die Ware innerhalb der Frist abgesendet wird.
16.9. Der Verbraucher kann von einem Haustürgeschäft zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bei einem Vertragsantrag des Verbrauchers bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen ab Ausfolgung der Vertragsurkunde erklärt werden.
16.10. Für die Wirksamkeit eines Rücktritts von einem Verbrauchervertrag, welcher im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossen wurde (Fern- oder Auswärtsgeschäfte, § 1 FAGG) oder im Wege von Haustürgeschäften (§ 3 KSchG) abgeschlossen wurde, genügt es, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
17. Online-Streitbeilegung
17.1. Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: https://ec.europa.eu/odr.
17.2. Verbraucher können ihre Beschwerde auch direkt bei SOZIALDYNAMIK unter der E-Mail-Adresse office@sozialdynamik.at einbringen.
17.3. Überdies wird auf Punkt 18.5. dieser AGB hingewiesen.
18. Sonstiges und Schlussbestimmungen
18.1. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen zwischen SOZIALDYNAMIK und dem Auftraggeber sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Vom Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam; dies gilt nicht für Verbraucher.
18.2. Ist oder wird irgendeine Vertragsbestimmung dieser AGB oder eines Vertrages zwischen SOZIALDYNAMIK und dem Auftraggeber nichtig oder unwirksam, so gilt eine Bestimmung als vereinbart, die der nichtigen oder unwirksamen inhaltlich möglichst nahekommt. Der Vertrag bleibt im Übrigen unverändert aufrecht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde mit Rücksicht auf seine Teilnichtigkeit eine unzumutbare Härte für einen Vertragsteil darstellen; dies gilt nicht für Verbraucher.
18.3. Erfüllungsort ist Wien.
18.4. Auf die Vertragsbeziehung zwischen SOZIALDYNAMIK und dem Auftraggeber ist österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden.
18.5. Gemäß § 19 des Bundesgesetzes über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten besteht die Verpflichtung von Unternehmen, Verbraucher, wenn mit diesen in einer Streitigkeit keine Einigung erzielt werden kann, auf die zuständige Stelle zur alternativen Streitbeilegung (im Folgenden kurz „AS-Stelle“) hinzuweisen. Gleichzeitig ist mitzuteilen, ob der Unternehmer an einem derartigen Schlichtungsverfahren teilnehmen wird:
(a) Die für SOZIALDYNAMIK vorgesehenen AS-Stellen sind
(i) die „Internet Ombudsstelle“ des Vereins Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT), Ungargasse 64-66/3/404, 1030 Wien, Tel.: +43 (0)1 595 211 275, kontakt@ombudsstelle.at, https://www.ombudsstelle.at; ZVR-Zahl: 922972340, und
(ii) der Verein Schlichtung für Verbrauchergeschäfte, Mariahilfer Straße 103/1/18, 1060 Wien, Tel.: +43 (0)1 890 63 11, office@verbraucherschlichtung.at, https://www.verbraucherschlichtung.or.at, ZVR-Zahl: 475 536 813.
(b) SOZIALDYNAMIK wird an einem Schlichtungsverfahren nicht teilnehmen.
18.6. Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, welchem diese AGB zugrunde liegen, wird für unternehmensbezogene Geschäfte des Auftraggebers die ausschließliche Zuständigkeit des für Wien, Innere Stadt, sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart, wobei es SOZIALDYNAMIK freisteht, den allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers in Anspruch zu nehmen. Bei Verbrauchergeschäften gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung nur, sofern der Auftraggeber zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Sprengel dieses Gerichtes seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Beschäftigungsort hatte.
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